Die neue Hebesatzverordnung wurde beschlossen. Sie musste aufkommensneutral sein, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2018 zu entsprechen. So sah es auch die Beschlussempfehlung vor. Es liegen dafür 98,45% der neuen Bemessungsgrundlagen vor. Beschluss für 2025Grundsteuer A geht von 610% auf 370%Grundsteuer B von 610% auf 545% *********** Durch den Änderungsantrag der Jamaika-Koalition SPD, […]
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