Die neue Hebesatzverordnung wurde beschlossen.
Sie musste aufkommensneutral sein, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom April 2018 zu entsprechen. So sah es auch die Beschlussempfehlung vor. Es liegen dafür 98,45% der neuen Bemessungsgrundlagen vor.
Beschluss für 2025
Grundsteuer A geht von 610% auf 370%
Grundsteuer B von 610% auf 545%
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Durch den Änderungsantrag der Jamaika-Koalition SPD, zusammen mit dem Bündnis 90-die Grünen und der CDU, im November haben wir allerdings noch weitere Zahlen vorgelegt bekommen, die nur verwirren und für den Beschluss nicht relevant waren.
Umlagen
Wie man aber in der vorgelegten Vergleichsrechnung der Hebesätze mit der Einberechnung der höheren Kreisumlagen für 2025 sehen konnte, müsste die Grundsteuer B auf 660% steigen, um die höheren Umlagen in 2025 auszugleichen.
Der neue Haushalt 2025 liegt ja leider noch nicht vor, aber er wird uns zu massiven Einsparungen nötigen.
Das wollten die drei Parteien wohl mit dem Antrag aufzeigen, das Kaufungen deutlich mehr Geld benötigt um einen ausgeglichenen Haushalt zu bekommen.
Hier hätten sie den Bürgerinnen und Bürgern aber jetzt schon mal die Fakten benennen und vorlegen sollen. Statt diesen, alle verwirrenden, irrrelevanten Änderungsantrag vorzulegen.
Die KWG hatte schon für den letzten Haushalt Vorschläge gemacht um Geld einzusparen. Das verschieben von Projekten oder auch durch ein gänzliches streichen, hätte man Mittel sparen können, aber dafür fanden wir keine Mehrheit.
Kein „Weiter so“
Das ein „immer weiter so“ nicht mehr sicher war und sich eine wirtschaftliche Verschlechterung abzeichnete, konnte man aber schon sehen. Kaufungen hatte aber im Haushalt 2024 eine Neuverschuldung von 8,1 Millionen € auf insgesamt 13,6 Millionen €.
Das bedeutet aber auch, das die Kaufunger Bürger für 2025 nicht mit diesem gerade beschlossenen Hebesatz über das ganze Jahr rechnen sollten. Dies wurde aber nicht klar und deutlich geäußert von der Kaufunger Jamaika-Koalition. Als „Osterüberraschung“ wird es sicherlich zu einem erneuten Beschluss mit weit höherem Hebesatz kommen, als der zurzeit gültige Satz von 610 Punkten.
Um diesen so gering wie möglich zu halten, muss das Sparpotenzial im neuen, wahrscheinlich 1000 Seiten starken Haushalt genauestens geprüft werden. Wir wollen, dass auch gerade an den unnötigen Ausgaben gespart wird. Einiges geplante kann man vielleicht noch streichen oder verschieben, aber vieles läuft und muss bezahlt werden.
Die KWG kann einer Erhöhung der Hebesätze nur zustimmen, wenn das Sparpotenzial 2025 ausgeschöpft wurde. 660% oder mehr für den Hebesatz B, wie in der Beispielrechnung aufgezeigt, wollen wir nicht.
Neuer Hebesatz C als Lösung?
Der neue Hebesatz C könnte ein weiteres Mittel werden und seine Möglichkeiten sollten geprüft werden.
Der Haushalt wird am 3. April 2025 (nach den Wahlen) beschlossen werden. Wir werden spätestens dann sehen, wie die Haushaltslücken geschlossen werden sollen!