Anfrage zur Kontrolle der Taxi-Betriebspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz

An den Gemeindevorstand Kaufungen
über den
Vorsitzenden der Gemeindevertretung Kaufungen
Herrn Karl Hellmich
34260 Kaufungen

Kaufungen, den 21.10.2024

Anfrage zur Kontrolle der Taxi-Betriebspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß unserer ersten  Anfrage vom  01.09.2023 erhielten wir auf die Fragen, „Wer ist für die Kontrolle und Umsetzung nach §47 Personenbeförderungsgesetz zuständig?“ und „Wird diese regelmäßig kontrolliert?“ die Auskunft, dass die Gemeinde Kaufungen zuständig ist und dass nicht kontrolliert wird.

Daraufhin hat die KWG einen Antrag zur Einführung einer Taxiordnung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 15.05.2024 eingebracht. In der Vorberatung im Hafi wurde von Herrn Marth erklärt, dass unser Antrag rechtlich falsch sei und die Gemeinde es geprüft habe. Auch sonst fand der Antrag mit 5 zu 1 keine Mehrheit im Haupt- und Finanzausschuss.

Nach der Debatte in der Haupt- und Finanzausschusssitzung zum Thema Taxiordnung wurde unser Antrag  in der Begründung um Folgendes mündlich ergänzt, wie mit Herrn Hellmich abgesprochen:

Eindeutig sind die Bestimmungen zur Beförderungspflicht auch für Taxen im Bereich ÖPNV in § 8 Abs. 2 des PBefG geregelt. Die allgemeine Beförderungspflicht ist in § 22 geregelt. Auch eine barrierefreie Personenbeförderung  ist nach §64 c vorgesehen.  Hinsichtlich § 47 sind die Abs. 3. und 4. Weiterhin zu beachten.

Es besteht somit eine Personenbeförderungspflicht zu den Betriebszeiten des ÖPNV im Gemeindegebiet  für Kaufunger Taxen. Und die sollte eingehalten und notfalls kontrolliert werden.  Der Bund  hat Taxiunternehmen neben ihren Pflichten auch Rechte (z.B.Taxistände) und Steuerermäßigung (7% MwSt für Fahrten bis 50 km §12 Abs. 2 Nr. 10 UStG) eingeräumt.

Nach der Aussprache in der GV-Sitzung wurde der Antrag (Beschlussvorlage 0062/2024) von der KWG zurückgezogen und rechtlich geprüft.

Anfrage an Taxiverband Hessen bringt Bestätigung

Es wurde auch eine  Anfrage an den Taxiverband Hessen gestellt, mit der Bitte um Auskunft bezüglich der Rechte und Pflichten von Taxiunternehmen und der Richtigkeit unserer Begründung.

Diese fiel positiv aus, alle unser Begründungen sind korrekt und auch so zu handhaben. Die Kontrolle obliegt der Gemeinde Kaufungen.

Der Vorstandsvorsitzende des hessischen Taxi-Landesverbands , Herr Hans-Peter Kratz, ist auch gerne bereit, der Kaufunger Ordnungsbehörde und der Gemeindeverwaltung auf Rückfragen Auskunft zu erteilen und sie zu beraten.

Da die rechtliche Situation klar ist, bedarf es keiner extra Taxi-Verordnung, wenn kontrolliert wird.

Die KWG Fraktion möchte über diese zweite Anfrage gerne wissen: 

  • Findet nun eine Prüfung der Taxifirma in Kaufungen auf die Erfüllung der Betriebspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetzt § 47 Verkehr mit Taxen statt? Wenn ja, seit wann?
  • Wurden Dienstpläne angefordert, die aufzeigen, dass die Betriebspflicht, besonders zu den Betriebszeiten von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erfüllt wurde?
  • Werden nun die Rechte der Gemeinde Kaufungen bezüglich der Betriebspflicht eines Taxibetriebes klar zum Ausdruck gebracht, und wird darauf hingewiesen, dass die Ordnungsbehörde auch Dienstpläne erstellen darf, die es einzuhalten gilt?

(Eindeutig sind die Bestimmungen zur Beförderungspflicht auch für Taxen im Bereich ÖPNV in § 8 Abs. 2 des PBefG geregelt. Dies ist wichtig für alle Altersgruppen, gerade in den Abend- und Nachtstunden für Anschlüsse an die bestehenden Tramverbindungen)

Gerne möchten wir auf eine umfangreiche Taxi-Verordnung verzichten, aber es muss gewährleistet sein, dass bestehende Richtlinien eingehalten und auch von der Gemeinde kontrolliert werden.

Dies erwarten neben der  KWG alle Kaufunger Bürger/innen und ist auch im Sinne von Gästen der Gemeinde.

Über eine Antwort in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung freuen wir uns.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf Müller KWG Fraktion

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