Seit 2023 versucht die KWG eine Betriebspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz § 47 Verkehr mit Taxen wieder zu erreichen.
Unsere Argumente und unsere Auslegung der Gesetze wurden nun im Sommer ’24 von dem hessischen Taxiverband bestätigt. In einer erneuten Anfrage wurden alle unsere Argumente und Auslegungen der rechtlichen Voraussetzungen nun auch von der Gemeindeverwaltung bestätigt. Auch eine Kontrolle würde jetzt stattfinden.
Zu früh gefreut
Dem ersten „Hurra“ folgte schnell die Erkenntnis, dass sich nichts verbessert hat. In mehreren Testanrufen nach 22 Uhr war die Taxifirma nicht erreichbar. Somit das Anfordern eines Taxis nicht möglich.
Eine Betriebspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz § 47 zu den Betriebszeiten von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es also trotz Kontrolle weiterhin nicht. Das muss sich zum Wohl und vor allem auch zur Sicherheit aller Kaufunger Bürger schnellstens ändern.
Feedback erbeten
Sollten auch sie ein Problem mit der Erreichbarkeit der Kaufunger Taxen, gerade in den Abend- und Nachtstunden haben, können sie uns das gerne unter info@kwg-kaufungen.de mitteilen.
Für die Kontrolle und Umsetzung des Personenbeförderungsgesetzes ist unser Ordnungsamt zuständig. Dies sollte über jedes Problem informiert werden. 05605 802 1300 oder gob@kaufungen.de
Wir möchten dass sie und ihre Familien zu jeder Zeit sicher nach Hause kommen… Ihre KWG